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Pressemitteilungen

Havelauenhalle wird Katastrophenschutz-Leuchtturm

Die Stadtverordnetenversammlung von Werder (Havel) hat am Mittwochabend außerplanmäßige Aufwendungen im Bereich des Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Höhe von 79.500 Euro beschlossen. Einer der Gründe ist die Ertüchtigung der Havelauenhalle als sogenannter Katastrophenschutz-Leuchtturm.

Im Rahmen des Brandenburg-Pakets fördert das Land Brandenburg die Errichtung solcher Orte. Sie sollen der Grundversorgung von Hilfebedürftigen in Großschadenslagen und Katastrophen dienen, wie beispielweise einem langanhaltenden Stromausfall.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Katastrophenschutzbehörde hat sich mit der Stadt für die Ertüchtigung der Havelauenhalle, der Turnhalle an der Carl-von-Ossietzky-Schule, zum Leuchtturm entschieden. Dazu wurden Maßnahmen ergriffen, die unter anderem eine externe Notstromversorgung gewährleisten werden.

Die Kosten dafür belaufen sich auf 60.000 Euro und werden vom Landkreis getragen mit Mitteln aus dem Brandenburg-Pakt. Sie müssen aber zunächst von der Stadt Werder verauslagt werden und waren im laufenden Haushalt nicht berücksichtigt. Mit der Inbetriebnahme des Katatsrophenschutz-Leuchtturms in Werder ist im November zu rechnen.

Unabhängig davon arbeitet die Stadtverwaltung kontinuierlich an der Stärkung der Resilienz in Katastrophenlagen. Deshalb wurde für 18.000 Euro das Rathaus in der Eisenbahnstraße 13-14 mit einer Notstromversorgung ausgestattet.

Für die Unterhaltung des Katastrophenschutz-Leuchtturms und der Notstromversorgung des Rathauses wird mit jährlichen Kosten von etwa 1.500 Euro gerechnet.

Bewerbungen für das Baumblütenfest

Bewerbungen für das Baumblütenfest 2025 ab jetzt möglich

Händler, Schausteller und Gastronomen können sich ab sofort für das 146. Werderaner Baumblütenfest bewerben. Das Traditionsfest besteht im kommenden Jahr wieder aus drei Bausteinen: Über die gesamte Festzeit vom 26. April bis 4. Mai 2025 öffnen die Höfe und Gärten ihre Türen, begleitet durch die beliebten Blütenrundfahrten. Mit dem Start des Rummels zieht ab dem 30. April Leben in die Innenstadt. Den Abschluss bildet das große Volksfest vom 1. bis 4. Mai mit vielfältigen Attraktionen, Livemusik und der Festmeile zwischen Bismarckhöhe und Insel.

Bewerbungen für die Bausteine Rummel und Volksfest nimmt die Veranstaltungsagentur MS Events als Partner der Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH (VGW) entgegen. Dafür stehen unterwww.baumbluetenfest.de Formulare zur Verfügung. Andere Wege der Bewerbung sind ausgeschlossen. Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltungsflächen des Rummels (Hartplatz, Am Mühlenberg und Regattastrecke) endet am 29. November 2024. Bewerbungen für die Volksfestmeile zwischen Plantagenplatz und Marktplatz auf der Insel müssen bis spätestens 15. Dezember 2024 eingegangen sein.

Der Bewerbungsaufruf richtet sich auch an Werderaner Gewerbetreibende, die vor ihren Geschäften Stände während des Baumblütenfestes betreiben wollen. Die Konditionen und Veranstaltungszeiten sind den jeweiligen Formularen zu entnehmen. Bismarckhöhe und Hoher Weg sollen als weiterer Festbereich wieder separat ausgeschrieben und an einen Partner vergeben werden.

Fest im Programm eingeplant sind traditionelle Höhepunkte wie Baumblütenball, Festumzug, Baumblütenlauf und Vereinstag. „Wir hatten im Frühjahr ein abwechslungsreiches, stimmungsvolles und sicheres Baumblütenfest. Der Veranstaltungsgesellschaft und der Stadt ist es mit ihren Partnern und Akteuren gelungen, ein ausgewogenes Fest auf die Beine zu stellen, das sich sowohl auf den Höfen in den Ortsteilen als auch mit einem breiten Angebot in der Stadt abspielt. Daran wollen wir anknüpfen“, sagt Werders Bürgermeisterin Manuela Saß.

Umfrage zum Fahrradparken

Umfrage zum Fahrradparken am Bahnhof in Werder (Havel)

Fahrradparken am Bahnhof – aber wie? Diesem Thema widmet sich eine Online-Umfrage für Werder (Havel), die am heutigen Montag beginnt. Die Planungsgesellschaft BahnStadt führt die Umfrage gemeinsam mit dem Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der Infostelle Radparken durch und wertet sie aus. Ziel ist es, das Nutzungs- und Verkehrsverhalten rund um den Bahnhof besser zu verstehen und die Bereitschaft zur Nutzung von Radabstellanlagen abzufragen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 18. Oktober 2024 unter dem Link https://survey.lamapoll.de/radparken-Werder möglich. Die Antworten werden anonym erfasst. Alle Interessierten, auch Verkehrsteilnehmer, die bisher den Bahnhof nicht zum Umsteigen nutzen, können sich an der Umfrage beteiligen.

Vor dem Hintergrund der modernen Fahrradabstellanlage, die mit Fördermitteln im kommenden Jahr am Bahnhof in Werder (Havel) entstehen soll, können die Umfrage-Ergebnisse wichtige Nutzungsdaten liefern. Die Abstellanlage ist Teil des Projektes „Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg“, für das sich die Stadt Werder (Havel) beworben hatte. 13 weitere Kommunen machen mit.

In Werder sollen mit dem Projekt bis zu 400 gesicherte und überdachte Stellplätze an der Südseite des Bahnhofs entstehen. Bestehen wird die Anlage aus standardisierten Modulen in Holzständerbauweise. Geplant sind Doppelstockplätze, aber auch Module mit nur einer Parketage für Räder mit Aufbauten wie zum Beispiel Kindersitzen. Weiterhin soll es Sonderstellplätze für Lastenräder geben. Eine Videoüberwachung des Bereichs ist ebenfalls geplant.

An die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer knüpft die Online-Umfrage an: Inwiefern sollten sich die Parkmöglichkeiten für Fahrräder insgesamt verbessern? Wie sollten abschließbare Radabstellplätze gebucht werden? Wie kann der Zugang geregelt sein und wie viel würden Nutzer monatlich dafür bezahlen?

Die Ergebnisse der Umfrage werden nach Auswertung der durchführenden Projektpartner auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) veröffentlicht.

Alle Hunde müssen angemeldet werde

Alle Hunde müssen bei Ordnungsbehörde angemeldet werden

Seit dem 1. Juli 2024 gilt für das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung und damit eine neue Anmeldepflicht für alle Hundehalter.

Mit der neuen Verordnung wurde die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Auch Gewicht und Größe werden zur Einstufung nicht mehr herangezogen. Stattdessen sollen vor allem das Verhalten und die Ausbildung des Hundes entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit sein.

Neu ist auch die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard. Zudem müssen Hunde am Halsband oder am Geschirr den Vor- und Zunamen sowie die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters tragen. Dies erfolgt auf Kosten des Halters.

Was das für Werderaner Hundehalter bedeutet

Grundsätzlich besteht damit eine Anzeigepflicht für alle Hunde: Das bedeutet auch für Werderaner Hundehalter, dass die Haltung bei der Ordnungsbehörde zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung anzuzeigen ist.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Hundehaltung nicht unverzüglich anzeigt oder keine Kennzeichnung des Hundes vorgenommen hat, handelt ordnungswidrig.

Das Formular für die Anmeldung bei der Ordnungsbehörde ist im Dienstleistungs-A-Z der städtischen Homepage werder-havel.de unter „Hundehaltung" zu finden (https://www.werder-havel.de/service/dienstleistungen/320-hundehaltung.html).

Leinenpflicht bleibt bestehen

Zu den Regelungen der Hundehalterverordnung, an denen weiterhin festgehalten wird, zählen unter anderem die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und Badeanstalten.

Für nach der neuen Verordnung als gefährlich eingestufte Hunde gilt weiterhin eine Erlaubnispflicht. Halter müssen unter anderem ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.

Radverkehrskonzept wird ausgeschrieben

Nach millionenschweren Investitionen in das regionale Radwegenetz in den vergangenen Jahren will Werder (Havel) einen weiteren großen Schritt zur Verbesserung der Radwege-Infrastruktur in der Stadt und den Ortsteilen gehen. Dazu wurde am 17. September ein Radverkehrskonzept ausgeschrieben.

Mit Hilfe des Planwerks soll der Radverkehrsanteil, auch mit Blick auf die derzeitige Verkehrssituation in der Stadt, weiter erhöht und die Qualität der Radverkehrsverbindungen im Stadtgebiet gesteigert werden. Im Fokus stehen dabei die Suche nach alternativen Radwege- und Fahrradstraßenführungen und nach Lückenschlüssen im Radnetz.

Mängel sollen identifiziert und das Radwegenetz besser mit dem ÖPNV und Knotenpunkten verknüpft werden. Eine wichtige Rolle im Konzept wird die Anbindung der Ortsteile an Kernstadt sowie den Bahnhof Werder (Havel) spielen.

Das Ausschreibungsverfahren ist am 17. September mit einem Teilnahmewettbewerb gestartet und wird voraussichtlich im Dezember abgeschlossen sein. Die Bearbeitung des Konzepts soll im Januar 2025 beginnen. Im Zuge dessen ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit Bürgerwerkstätten und einer Beteiligungs-Website anvisiert.

Ende 2025 soll der Konzeptentwurf den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt, die Maßnahmen danach sukzessive weiter geplant und umgesetzt werden. Bei der Erarbeitung mit einem Planungsbüro wird die Stadtverwaltung unter anderem durch die ADFC-Ortsgruppe Werder (Havel) unterstützt.

Das Konzept wird durch das Land Brandenburg finanziell gefördert.

Bewerbung für den Seniorenbeirat

Aufruf zur Bewerbung für den Seniorenbeirat der Stadt Werder (Havel)

Die Stadt Werder (Havel) ruft dazu auf, sich als Mitglied des Seniorenbeirates zu bewerben. Der Seniorenbeirat wird gemäß Hauptsatzung der Stadt eingerichtet, um die Interessen von älteren Menschen zu vertreten.

Dem Beirat gehören mindestens fünf und maximal zehn Mitglieder an. Mitglied des Beirates kann sein, wer zum Zeitpunkt der Benennung mindestens 55 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in Werder (Havel) hat. Die Mitglieder werden durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode benannt.

Die Bewerbungen sind vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2024 an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu richten. Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Stadt unter werder-havel.de zu finden (Downloadlink: https://www.werder-havel.de/media/com_form2content/documents/c10/a108/f159/Bewerbungsformular%20Seniorenbeirat.pdf).

Dies ist ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden an: senioren@werder-havel.de oder per Post an:


Stadt Werder (Havel)

Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung

Kennwort: Bewerbung Seniorenbeirat

Eisenbahnstr. 13/14

14542 Werder (Havel)

Rückfragen rund um die Bewerbung sind zu richten an


* die Sachbearbeiterin für Soziales, Frau Anna- Elisabeth Lehmann, unter Tel. (03327) 783-310, E-Mail: a.lehmann@werder-havel.de, oder
* an die Sachbearbeiterin für Einwohnerbeteiligung, Frau Luise Fröhlich, unter Tel. (03327) 783-114, E-Mail: l.froelich@werder-havel.de.

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Henry Klix

Auf Anordnung

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Stadt Werder (Havel)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)

Tel. (03327) 783 212 · Fax (03327) 443 85 · E-Mail h.klix@werder-havel.de